Geschäftsordnung der acir

§1 Name und Sitz

1. Er führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft – Cochlear-Implant-(Re)Habilitation“, gegründet 1996.

2. Sitz des/der Vorsitzenden ist dessen/deren Dienstort.

§2 Zweck und Aufgaben

1. Beratung und Erarbeitung von Grundsätzen im Hinblick auf Entwicklungen innerhalb der Cl(Re)Habilitation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

2. Zusammenarbeit mit allen an der Betreuung und (Re)Habilitation Hörgeschädigter befassten Verbänden.

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder sind therapeutische Leiter/innen der Cl(Re)Habilitationszentren.

2. Die Arbeitsgemeinschaft kann weitere Persönlichkeiten zu den Sitzungen einladen.

§4 Vorsitz

1. Die Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) für einen Zeitraum von drei Jahren. Wiederwahl ist möglich.

2. Der/Die Vorsitzende und sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in haben die mindestens einmal jährlich stattfindende Arbeitstagung vorzubereiten und durchzuführen. Sie veranlassen die Erstellung und Versendung des Protokolls.

§5 Die Arbeitstagung

Die Arbeitstagung findet mindestens einmal jährlich am Ort eines Cl-Zentrums statt.

§6 Kosten

Alle anfallenden Kosten werden durch einen Tagungsbeitrag abgedeckt.

Letzte Änderung: 14. Dezember 2021